Die Grusel-Nonne klagt: The-Nun-Darstellerin Bonnie Aarons verklagt Warner Bros.

Bonnie Aarons in The Nun © 2018 Warner Bros. Pictures

Quelle: The Hollywood Reporter

Insidious: The Red Door ist nicht der beste Horrorfilm des Jahres. Genau genommen ist er auch nicht der zweit-, dritt- oder viertbeste Horrorfilm 2023, doch an den Kinokassen war keiner erfolgreicher als er. Mit einem Einspiel von mehr als $185 Mio hat Patrick Wilsons Regiedebüt nicht nur einen neuen Franchise-Rekord aufgestellt, sondern wurde auch zum kommerziell erfolgreichsten Horrorfilm seit dem Überraschungshit Smile.

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Jedoch wird das fünfte Insidious-Kapitel diesen Titel voraussichtlich nicht lange tragen, denn ein Film aus einem anderen Horror-Franchise von James Wan, der diesen Herbst in die Kinos kommt, hat sehr gute Chancen ihn deutlich zu übertreffen. Nein, nicht Saw X, sondern The Nun II. Die erste Conjuring-Auskopplung über den Dämon Valak, der gerne den Gestalt einer wirklich fies aussehenden Nonne annimmt, spielte 2018 trotz bescheidener Kritiken und eines R-Ratings weltweit mehr als $350 Mio ein – mehr als jeder andere Film bis dato aus dem Conjuring-Universum. Zu verdanken hatte er seinen Erfolg einerseits dem guten Ruf der Conjuring-Reihe, aber auch schlicht und ergreifend der furchteinflößenden und sehr einprägsamen Fratze der Grusel-Nonne, die auf Anhieb zu einer neuen Horrorikone wurde.

Kurz vor dem Kinostart von The Nun II hat Nonnen-Darstellerin Bonnie Aarons, die Valak erstmals in Conjuring 2 verkörpert hat, ein Hühnchen mit Warner Bros. zu rupfen. Sie fühlt sich nämlich um ihren versprochenen Merchandise-Anteil betrogen und hat jetzt vor dem Los Angeles Superior Court eine Klage gegen das Studio eingereicht. Laut dieser habe Aarons eine Gage in Höhe von $71.500 erhalten sowie eine Bonuszahlung in Höhe von $175.000, die an die Einspielergebnisse des Films geknüpft war und einen Anteil an Merchandise-Einnahmen des Studios.

Gerade was den letzteren Punkt betrifft, fühlt sich Aarons um ihr Geld betrogen. Laut der Vereinbarung stehen ihr 5% von der Hälfte aller Brutto-Einnahmen durch Merchandise zu, das ihren Antlitz als Nonne verwendet. Laut der Klageschrift habe Warner Bros. ihr jedoch nur eine unvollständige Auflistung der Merchandise-Lizenzen zur Verfügung gestellt, die nur einen geringen Anteil der zahlreichen Merchandise-Artikel zu The Nun berücksichtigt. Aarons fordert mehr Transparenz und hat das Gefühl, dass das Studio die wahren Einnahmen vor ihr verborgen hält.

Auf den Kinostart und den Erfolg von The Nun II wird die Klage vermutlich keine nennenswerten Auswirkungen haben, wirft aber natürlich kein gutes Licht auf das Studio, das vor einigen Jahren schon von George Miller verklagt wurde, weil er sich um Millionen wegen Mad Max: Fury Road betrogen fühlte. Diese Klage konnte einvernehmlich gelöst werden, sodass Miller für das Studio das Prequel Furiosa inszeniert hat.

The Nun II wird am 21. September in die deutschen Kinos kommen. Als Vorgeschmack gibt es hier noch zwei neue TV-Spots zu sehen:

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