Kinos in Saarland und Mecklenburg-Vorpommern dürfen noch im Mai wieder öffnen

Foto: Kinosaal im Kamp-Theater Bad Doberan

Quellen: SR, Nordkurier

Seit dem letzten Woche dürfen die Kinos in Hessen wieder aufmachen – zumindest in Theorie. In der Praxis bleibt natürlich noch die Frage, wie schnell die Kinos ein entsprechendes Hygiene- und Sicherheitskonzept vorlegen können. Von der erhofften bundesweit einheitlichen Regelung über die Wiedereröffnung der Kinos gibt es leider immer noch keine Spur, aber immerhin haben zwei weitere Bundesländer die Termine für die Wiederinbetriebnahme der Lichtspielhäuser festgelegt.

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Gemäß dem hessischen Vorbild ist die Entscheidung im Saarland kurzfristig erfolgt. Schon ab dem kommenden Montag, dem 18. Mai, dürfen dort die Kinos wieder aufmachen. Auch in Sachsen und in Schleswig-Holstein ist Montag der Stichtag. Im zweitkleinsten Bundesland Deutschlands (nach der Einwohnerzahl) gibt es insgesamt 23 Kinos.

Mecklenburg-Vorpommern, das im Hinblick auf Infektions- und Todeszahlen am wenigsten betroffene Bundesland, hat den 25. Mai für die Wiedereröffnung der Kinos festgelegt. Das kündigte Jens-Hagen Schwadt vom Verband Filmkommunikation in Berufung auf die Auskunft der Staatskanzlei an. Allerdings werden auch in Mecklenburg-Vorpommern die meisten Kinos definitiv nicht sofort wiedereröffnen, sobald sie es dürfen. Pläne zur Erfüllung der Hygieneauflagen müssen noch geschrieben und geprüft werden. Konkret visieren vier Programmkinos aus Rostock, Boizenburg, Ludwigslust und Neustrelitz den 4. Juni als Termin für die Wiedereröffnung an. Dieses Datum empfahl zuletzt auch der Geschäftsführer der Cineplex-Kinogruppe als einheitlichen Wiedereröffnungstermin für die deutschen Kinos. Wie die Multiplexe in Mecklenburg-Vorpommern wieder aufmachen werden, steht noch nicht fest.

Aktuell gibt es noch in acht Bundesländern keine konkreten Termine der Wiedereröffnung: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Bremen, Thüringen, Niedersachsen und Bayern. In Berlin bleiben die Kinos mindestens bis zum 5. Juni dicht. In Hamburg und Bayern bemüht man sich laut neusten Informationen tatsächlich um einen einheitlichen Termin.

Viele Kommentare zu unseren letzten Artikel über die Wiedereröffnungstermine betrafen das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken bei den Vorführungen, sodass ich das Thema an dieser Stelle auch kurz ansprechen werde. Es ist ein Irrglaube, dass das Tragen von Masken im Saal zwingend verpflichtend sein wird. NRW ist bislang das einzige Land mit einem konkreten Sicherheitskonzept und in diesem ist das Tragen von Masken in den Sälen nicht vorgeschrieben. Für die anderen Bundesländer kann ich es nicht mit hundertprozentiger Gewissheit sagen, doch es ist sehr wahrscheinlich, dass die Masken höchstens im Foyer bzw. auf dem Weg zu den Toiletten getragen werden müssen, genauso wie in Restaurants und Gaststätten nach der Wiedereröffnung. Ihr müsst also nicht befürchten, zwei Stunden lang in einer unbequemen Maske auszuharren.

Unten noch mal die Wiedereröffnungstermine der Länder zusammengefasst:

Hessen – 9. Mai
Saarland, Schleswig Holstein, Sachsen – 18. Mai
Mecklenburg-Vorpommern – 25. Mai
Rheinland-Pfalz – 27. Mai
Nordrhein-Westfalen – 30. Mai
Baden-Württemberg – 1. Juni

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